Länderbericht Marokko

Marokkanische Flagge.
Einwohner:
31,5 Millionen
Fläche:
446 550 qkm
(etwa die Größe von Deutschland und Österreich zusammen)
Religion:
Muslime: 98,3 Prozent
Christen: 0,6 Prozent
Sonstige: 1,1 Prozent
Laut der marokkanischen Verfassung “ist der Islam Staatsreligion. Der Staat garantiert die freie Religionsausübung für jedermann” (Art. 6). Angesichts der Zwiespältigkeit dieser Worte, die in Bezug auf die Freiheit, seine Religion selbst zu wählen, vage ist, wird alles zu einer Frage der Interpretation. Diese Interpretation steht dem König in seiner Eigenschaft als “Herrscher der Gläubigen” zu, so wie es in seiner Verantwortung liegt, den Respekt für den Islam zu wahren.
Im Jahr 1962 erklärte König Hassan II. seine Interpretation dieses Artikels und legte fest, dass die jüdische und die christliche Religion in völliger Freiheit praktiziert werden dürften, weil diese Religionen durch den Islam anerkannt würden. Er präzisierte aber, dass dies nicht bedeute, dass Muslime die Freiheit hätten, ihre Religion zu wechseln oder irgendeine andere Form von Kultus zu praktizieren. Aber das Strafgesetzbuch legt keine Strafe für freiwillige und frei gewählte Apostasie fest, die daher nicht als Verbrechen angesehen wird.
Missionarische Aktivität wird betraft
Dasselbe Strafgesetzbuch bestraft aber missionarische Aktivität, außer sie geht von Muslimen aus. Artikel 220 setzt eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren sowie eine Geldstrafe zwischen 100 und 500 Dirham für jeden fest, der versucht, den Glauben eines Muslims zu erschüttern, versucht, ihn zu einer anderen Religion zu bekehren oder ihn überredet, indem er seine Schwäche oder seine
Bedürfnisse ausbeutet – oder Bildungs- oder Gesundheitsinstitutionen, Asyle oder Waisenhäuser zu diesem Zweck missbraucht.
Außer Muslimen haben nur autochthone (in Marokko geborene) Juden die volle marokkanische Staatsbürgerschaft, weil sie seit Jahrhunderten im Königreich präsent sind. Derzeit beträgt ihre Anzahl nicht mehr als 4000 – während es zur Zeit der Unabhängigkeitserklärung im Jahr 1956 etwa 20 000 waren. In diesem Zusammenhang gewährt ihnen die Regierung finanzielle Hilfe für ihre Schulen und Ausnahmen bei Steuern und Zöllen.
Außerdem haben einige Juden wichtige Stellungen inne. Einer, André Azoulay, wurde von Hassan II. zum königlichen Berater ernannt; diese Ernennung wurde vom derzeitigen Herrscher Mohammed VI. erneuert. Gleichfalls ist der ehemalige Tourismusminister, Serge Berdugo, der innerhalb seiner Gemeinschaft eine wichtige Rolle spielt, zum königlichen Sonderbotschafter ernannt worden. Schließlich haben Juden ihre eigenen Gerichte, was das Zivilrecht betrifft.
Es wird geschätzt, dass es derzeit etwa 50 000 Christen in dem Land mit 31 Millionen Einwohnern gibt. Die meisten von ihnen sind Katholiken und Ausländer aus etwa 70 Nationen, aber es gibt auch Neoprotestanten, besonders Evangelikale unter den marokkanischen christlichen Konvertiten.
Offizielle Anerkennung der katholischen Kirche
Die katholische Kirche genießt offizielle Anerkennung durch einen Brief, den König Hassan II. am 30. Dezember 1983 an Papst Johannes Paul II. gesandt hat. Seitdem kann die katholische Kirche ihre pastoralen Aktivitäten frei und offen ausüben und für ihre Arbeit im Bildungswesen legal Besitztümer haben. In Casablanca wurde 2007 eine neue Schule eröffnet. Die Regierung gewährt der katholischen Kirche eine Reihe steuerlicher und zollrechtlicher Ausnahmen.
Das Läuten von Kirchenglocken ist aber de facto seit 1960 verboten. Außerdem ist es nicht erlaubt, Bibeln in arabischer Sprache zu verkaufen, auch wenn französische, englische und spanische Übersetzungen erlaubt sind. Schließlich werden katholische und protestantische Gotteshäuser sorgfältig von der Polizei bewacht, seit es 2003 in Casablanca zu terroristischen Angriffen gekommen war.
Die katholische Kirche hält sich rigoros von allem fern, was als missionarische Aktivität angesehen werden könnte. In der Tat, wie Monsignore Vincent Landel, Erzbischof von Rabat, sagt “wird die Vorstellung, dass man die marokkanischen Gesetze brechen könnte, nicht einmal erwogen” (Aujourd’hui le Maroc, Nr. 978, 01.09.2005).
Folglich wurde folgende Anordnung an die Trappisten, die in Midelt im Atlasgebirge residieren, erlassen: “Alle unnötigen Provokationen oder die übermäßige Sichtbarkeit in diesen aufgewühlten Zeiten sind zu vermeiden” (Tel Quel, 14.01.2006).
Konvertiten leidern unter sozialer Ausgrenzung
Die Haltung einiger neoprotestantischer Gruppen amerikanischer Herkunft ist eine andere. Sie behaupten, einige hundert Muslime bekehrt zu haben; inzwischen seien es über tausend. Einige sind Pfarrer geworden. Beispielsweise hat die Organisation “Arab World Ministries”, die in Marokko präsent ist, das Ziel, die Gute Nachricht des Erlösers den Muslimen der arabischen Welt zu verkünden, dem Befehl unseres Herrn und Erlösers Jesus Christus gehorsam, die Gute Nachricht allen Menschen zu predigen (Maroc-Hebdo, Nr. 723, 08.- 01.12.2006).
Auch wenn das Gesetz keine Bestrafung für jene vorsieht, die zu einer anderen Religion konvertieren, leiden diese unter starker sozialer Ausgrenzung. Getaufte Muslime fühlen sich genötigt, ihren Glauben in Privatwohnungen und an geheimen Orten zu praktizieren und nicht in Kirchen.
Am 28. November 2006 verurteilte ein Gericht in Agadir den evangelikalen koptischen Touristen Sadek Noshi Yassa, einen Ägypter mit deutschem Pass, zu
sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 500 Dirham. Er war in dieser Stadt verhaftet worden, während er versuchte hatte, an junge Menschen christliche Bücher zu verteilen, nachdem er sie in eine Diskussion zum Thema Religion verwickelt hatte. Bücher und CD-ROMs, die Menschen drängen, zum Christentum zu konvertieren, wurden an seinem Wohnsitz konfisziert (Maroc-Hebdo, Nr. 723, 08.- 01.12. 2006).
Es gibt etwa 400 einheimische Baha’is in Marokko. Sie haben aber keinen Rechtsstatus, weil die Regierung ihren Glauben als häretisch betrachtet. Nachdem sie während des 20. Jahrhunderts wegen Proselytismus verfolgt worden waren, haben sie jetzt Gottesdienstfreiheit, auch wenn diese Religion aufgrund einer Entscheidung von Hassan II. vom Jahr 1983 nicht öffentlich praktiziert werden darf. Im Austausch für ein Friedensabkommen mit dem Königreich haben sich die Baha’is verpflichtet, von missionarischen Aktivitäten abzusehen.
Kleine Hindu-Gemeinschaft
Es gibt in Marokko auch eine kleine ausländische Hindu-Gemeinschaft. Sie dürfen ihre Toten verbrennen und religiöse Zeremonien veranstalten.
Schließlich darf laut einer dahir (rechtliche Verordnung) vom 4. März 1960 eine muslimische Bürgerin keinen Nicht-Muslim heiraten, es sei denn er konvertiert zum Islam. Diese Bestimmung gründet sich auf eine Sure im Koran, die dieses Verbot begründet (Koran 2, 221).
Um sie heiraten zu können, muss ihr künftiger Ehemann ein Dokument in arabischer Sprache vorlegen, die seine Konversion bezeugt. Eine christliche oder jüdische Frau, die einen Muslim heiratet, verliert das Recht, von ihrem Ehemann zu erben, sollte sie Witwe werden, und sie verliert das Sorgerecht für ihre Kinder, sollte sie sich von ihm trennen.
(Quelle: Religionsfreiheit weltweit – Bericht 2008. Stand: 2008)


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