Länderbericht Tunesien

Ruinenstadt Karthago, im Hintergrund Tunis.
Einwohner:
10,1 Millionen
Fläche:
163 610 qkm
(fast halb so groß wie Deutschland)
Religion:
Muslime: 98,9 Prozent
Christen: 0,5 Prozent (darunter 20 000 Katholiken)
Sonstige: 0,6 Prozent
Laut seiner Verfassung ist “Tunesien ein freier, unabhängiger und souveräner Staat, seine Religion ist der Islam” (Art. 1). Ferner garantiert die tunesische Republik die Unverletzlichkeit der Person und die Gewissensfreiheit und schützt die Freiheit der Religionspraxis unter der Bedingung, “dass sie die öffentliche Ordnung nicht stört” (Art. 5).
Mindestens 98 Prozent der Tunesier sind Muslime, aber es gibt immer noch eine kleine jüdische Gemeinde, das Überbleibsel einer jahrhundertealten Präsenz, die jetzt kontinuierlich abnimmt. Mit der Gründung des Staates Israel im Jahr 1948 stieg die Auswanderung an. Während es zu Beginn des 20. Jahrhunderts 100 000 Juden in Tunesien gab, sind es jetzt nicht mehr als 2000.
Offizielle Anerkennung der katholischen Kirche
Sie haben ihre eigenen Gotteshäuser. Der rabbinische Gerichtshof wurde im Jahr 1957 geschlossen und durch ein “Gremium für Personenstandsfragen” ersetzt, das in das Zivilrecht integriert wurde.
Es gibt keine “tunesische” katholische Kirche. Von den 10 Millionen Einwohnern sind 20 000 Katholiken, aber sie sind alle Ausländer. Die Kirche genießt dennoch offizielle Anerkennung, dank eines modus vivendi, der am 9. Juli 1964 zwischen dem Heiligen Stuhl und der tunesischen Regierung unterzeichnet wurde.
Dieses Abkommen, laut dem die Kirche “endgültig und ohne Entschädigungsforderungen” die meisten ihrer Gotteshäuser und anderen Gebäude abtritt, “beschützt die freie Ausübung des katholischen Glaubens” und “erkennt als ihren rechtmäßigen Vertreter den Prälaten von Tunis an”.
Dennoch konnte die katholische Kirche fünf Kirchen behalten, darunter die Kathedrale in Tunis, die dem Heiligen Vinzenz von Paul gewidmet ist. Dieser modus vivendi von 1964 besagt auch, dass die kirchlichen Autoritäten eine Anfrage an die Regierung stellen dürfen, wenn die katholischen Gläubigen ein angemessenes Gotteshaus brauchen.
Schwierigkeiten für Konvertiten
Diese Anfrage werde mit Wohlwollen bearbeitet. So konnte der Erzbischof von Tunis, Monsignore Fouad Twal, im März 2005 die Wiedereröffnung der Kirche des Heiligen Joseph in Djerba ankündigen. Er wurde durch die große Zahl katholischer Touristen, die diese Insel jedes Jahr besuchen, zu seiner Initiative motiviert (Zenit, 21.03.2005).
Was die Konversion von Muslimen zu anderen Religionen betrifft, so wird sie durch das Gesetz weder bestraft noch verboten, da die Verfassung die Gewissensfreiheit garantiert (Art. 5). Allerdings ist der Versuch, Muslime zu einem anderen Glauben zu bekehren, verboten. Dennoch ist es für Muslime außerordentlich schwierig, die Religion zu wechseln.
Trotzdem gibt es einige Konversionen zum Christentum, oft in seiner neoprotestantischen, evangelikalen Ausprägung, auch wenn die katholische Kirche niemandem, der darum bittet, die Taufe verweigert. Es gibt auch eine Reihe von tunesischen Pfarrern. Auch wenn sie sich nicht wirklich verstecken müssen, sollten es die Konvertiten doch vermeiden, in den Kirchen zu erscheinen. Sie werden nämlich oft von ihren Familien und am Arbeitsplatz zurückgewiesen.
(Quelle: Religionsfreiheit weltweit – Bericht 2008. Stand: 2008)


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