Wie sie helfen können
Finanzielle Unterstützung von KIRCHE IN NOT

Pater Werenfried van Straaten
Auf vielfachen Wunsch aus dem Freundeskreis unseres Hilfswerkes KIRCHE IN NOT wurde zum ersten Todestag von Pater Werenfried van Straaten eine unselbstständige Stiftung gegründet.
Im Laufe der Jahre entwickelte sich die Stiftung sehr positiv. Der Vorstand von KIRCHE IN NOT in Deutschland und die Zentrale des Werkes in Königstein beschlossen, die PATER-WERENFRIED-VAN-STRAATEN-STIFTUNG in eine selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts umzuwandeln.
Diese neue Form erweitert die Möglichkeiten der Stiftung. Sie unterliegt künftig auch der stiftungsrechtlichen Aufsicht der Regierung von Oberbayern. In der Satzung wird die enge Zusammengehörigkeit von KIRCHE IN NOT und der PATER-WERENFRIED-VAN-STRAATEN-STIFTUNG herausgehoben.
Pater Werenfried begann auf Initiative von Papst Pius XII. im Jahre 1947 eine Hilfsaktion für die nach dem 2. Weltkrieg aus den Ostgebieten vertriebenen Deutschen. Es war keine Selbstverständlichkeit, dass ehemalige Kriegsgegner - Pater Werenfried war Niederländer und sein Prämonstratenserkloster lag in Belgien - für die Deutschen Kleidung, Speck und Geld sammelten.
Aus diesen Anfängen entwickelte sich mit den Jahren ein weltweites katholisches Hilfswerk, das heute in rund 140 Ländern der Welt hilft. Ziel ist es, der verfolgten, bedrängten und Not leidenden Kirche zu helfen, der weltweiten Evangelisation zu dienen und im Sinne des Heiligen Vaters für die Versöhnung einzutreten. Die Deutschen waren die ersten Empfänger dieses Hilfswerkes und sie sind aus Dankbarkeit Pater Werenfried treu geblieben.
Dieses Erbe gilt es in die Zukunft zu tragen. Büros in 17 Ländern, verstreut über die ganze Welt, bitten heute rund 600 000 Freunde um Gebet und Spenden. Die PATER-WERENFRIED-VAN-STRAATEN-STIFTUNG vertritt in enger Anbindung zu KIRCHE IN NOT/Ostpriesterhilfe Deutschland e.V. dieses Anliegen in Deutschland.
Einige Auszüge aus dem Satzungszweck:
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Die Stiftung dient dem KIRCHE IN NOT/Ostpriesterhilfe e.V. als Förder- und Sammelstiftung gemäß Paragraf § 58 Nr. 1 AO.
Die Stiftungszwecke werden erfüllt insbesondere durch:
• Hilfeleistung, vorwiegend im pastoralen Bereich, überall dort, wo die katholische Kirche verfolgt wird oder durch andere Notlagen an der Erfüllung ihrer Sendung behindert wird. Ferner gewährt die Stiftung geistliche und materielle Unterstützung an Flüchtlinge und Vertriebene.
• Förderung der katholischen Bildungsarbeit, der Evangelisation und der Ausbreitung des christlichen Glaubens, insbesondere durch die Herausgabe und Weitergabe von christlicher Literatur wie Bibeln, Büchern und anderen Schriften sowie durch Radio- und Fernsehsendungen.
Die Stiftung ruft die Allgemeinheit, vor allem die katholischen Gläubigen, zu geistlicher und materieller Hilfe auf.
An erster Stelle steht Ihr Gebet. Ohne Ihr Gebet stehen die Fruchtbarkeit unserer Arbeit und der Erfolg der weltweiten Projekte auf dem Spiel. Alle Fruchtbarkeit ist ein Geschenk der Gnade Gottes. Bitte beten Sie mit uns und für uns.
Mit einer Zustiftung zum Stiftungsvermögen helfen Sie dauerhaft. Mit Ihrer Zuwendung in den Vermögensstock einer Stiftung erhöhen Sie deren Stiftungsvermögen. Das gestiftete Geld wird angelegt. Die jährlichen Erträge kommen der satzungsmäßigen Arbeit der PATER-WERENFRIED-VAN-STRAATEN-STIFTUNG zu.
Sie können aber auch eine Spende an die Stiftung geben. Diese wird nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt und kann umgehend für die satzungsgemäßen Aufgaben verwendet werden.
Liga Bank München
Empfänger: PATER-WERENFRIED-VAN-STRAATEN-STIFTUNG
Bankleitzahl: 75090300
Kontonummer: 2351200
Verwendungszweck: Bitte angeben, ob “Spende” oder “Zustiftung”
Die Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt wird Ihnen zugesandt.
Viele Menschen wissen nur sehr wenig über die schwierige Situation unserer weltweiten Glaubensgeschwister. Wer aber nur wenig informiert ist, kann auch nicht helfen. Gerne schicken wir Ihnen Informationsmaterial zu oder senden auch an Ihre Freunde oder Bekannten das ECHO DER LIEBE.
Wir haben für Sie auch verschiedene Materialien, die Ihnen in Ihrem Umfeld die Glaubensweitergabe erleichtern. Sprechen Sie mit uns oder rufen Sie uns an.
Sie können Zustiftungen von einem Euro bis zu 1 Million Euro über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben berücksichtigen. Es können beliebig hohe Beträge pro Jahr als Zustiftung zugewendet werden, bis zu einem Höchstbetrag von 1 Million Euro innerhalb eines 10-Jahreszeitraums. Dieser Höchstbetrag kann innerhalb eines 10-Jahreszeitraums nur einmal in Anspruch genommen werden. Dieser Abzugsbetrag kann zusätzlich neben dem Spendenabzug bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte in Anspruch genommen werden.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, Spenden in die Stiftung bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben abzuziehen. Jede Spende, die die Abzugsgrenze von 20 Prozent überschreitet, kann ohne zeitliche Begrenzung in die Folgejahre vorgetragen werden - jeweils im Rahmen der 20 Prozent-Grenze.
Für Spenden in den Verein KIRCHE IN NOT/Ostpriesterhilfe Deutschland e.V. gilt ebenfalls die 20-Prozent-Grenze, so dass die steuerliche Behandlung von Spenden in die Stiftung und in den Verein gleichgestellt ist.
Zustiftungen oder Spenden, die Sie der PATER-WERENFRIED-VAN-STRAATEN-STIFTUNG über ein Testament schenken möchten, sind steuerfrei. Es fällt keine Erbschaftsteuer an.
Soweit Vermögensgegenstände, die von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erworben und innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer einer inländischen Stiftung zugewendet werden, erlischt die Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit. Die bereits gezahlte Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer wird, bei Berücksichtigung einiger Regeln, zurückbezahlt (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen).
Das Erlöschen der Steuer gilt nicht, wenn für die Zuwendung die Vergünstigung nach § 10 b EStG in Anspruch genommen wird (Berücksichtigung der Zuwendung bei den Sonderausgaben als Spende).
Für das Jahr der Zuwendung ist bei der Einkommensteuer unwiderruflich zu erklären, in welcher Höhe die Zuwendung als Spende zu berücksichtigen ist. Die
Erklärung ist für die Festsetzung der Erbschaftsteuer bindend.
In allen Einzelfällen bitten wir Sie, Ihren steuerlichen Berater hinzuzuziehen.
Sie haben noch Fragen zur PATER-WERENFRIED-VAN-STRAATEN-STIFTUNG? Dann schreiben Sie oder rufen Sie uns an:
PATER-WERENFRIED-VAN-STRAATEN-STIFTUNG
Lorenzonistr. 62
81545 München
Telefon: 0 89 / 64 24 888-0
FAX: 0 89 / 64 24 888-50
info@pater-werenfried-stiftung.de
Alle Informationen finden Sie noch einmal in einer übersichtlichen Broschüre zusammengefasst, die wir Ihnen gerne unentgeltlich zusenden.
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