In Christus sind alle Schätze der Weisheit und Erkenntnis verborgen.

Kol 2,3

Religions­freiheit weltweit und der Einsatz von KIRCHE IN NOT

Die Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht. Sie steht jedem Menschen zu. Die Religionsfreiheit ist in der Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen niedergeschrieben. Ein Wechsel der Religionszugehörigkeit ist demnach genauso erlaubt wie die freie und öffentliche Ausübung als Einzelperson oder als Gemeinschaft.

Die Religionsfreiheit ist auch in der Grundrechte-Charta der Europäischen Union verankert. Die freie Religionsausübung und deren Schutz sind ebenfalls im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist in Artikel 4 festgeschrieben. Dort gibt es auch weitere Artikel, die einen Bezug zur Religion haben, wie die Erteilung des Religionsunterrichts oder die Militärseelsorge.

Religionsfreiheit schließt auch die Freiheit ein, gar nicht an einen Gott oder eine Gottheit zu glauben und keiner Weltanschauung zu folgen.

KIRCHE IN NOT setzt sich für das Menschenrecht der Religionsfreiheit weltweit ein. Doch diese Freiheit ist aktuell in vielen Ländern in Gefahr und wird massiv eingeschränkt. Ein besonderer Fokus liegt für KIRCHE IN NOT als katholische Organisation auf der Situation von Christen.

Was steht über Religionsfreiheit in der Charta der Menschenrechte?

Artikel 18
„Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“

Artikel 10
(1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.
(2) Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird nach den einzelstaatlichen Gesetzen anerkannt, welche die Ausübung dieses Rechts regeln.

Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz..

Als Religion werden vor allem die fünf großen Weltreligionen Christentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus und Judentum bezeichnet. Ein Wesensmerkmal von Religion ist der Bezug zu etwas Transzendentem (Gott), etwas Übernatürlichen, einem Jenseits – häufig verbunden mit festen Ritualen und Dogmen. Sie sind oft gemeinschaftsbildend und institutionalisiert. Weltanschauung ist ein eher juristischer Begriff. Es handelt sich um religionsähnliche Überzeugungen, haben aber vor allem den Bezug zum Diesseits. Eine rein politische Überzeugung ist keine Weltanschauung. Gesamtgesellschaftliche Theorien und Philosophien wie der Marxismus oder anthroposophische Lehren gelten in Deutschland als Weltanschauung

Religionsfreiheit ist Grundpfeiler gerechter Gesellschaft.

Papst Leo XIV.

Einschränkungen der Religions­freiheit

„Religionsfreiheit ist Grundpfeiler gerechter Gesellschaft”, betonte Papst Leo XIV. bei einer Audienz mit Vertreterinnen und Vertretern von KIRCHE IN NOT. Das Recht auf Religionsfreiheit sei nicht optional, sondern wesentlich. Die Glaubensfreiheit müsse „im täglichen Leben der Menschen und Gemeinschaften gelebt, geschützt und gefördert werden“.

Doch obwohl Religionsfreiheit ein allgemeingültiges Menschenrecht ist, gerät sie zunehmend unter Druck. Wo die freie Religionsausübung eingeschränkt ist, sind auch häufig die anderen Grundrechte eingeschränkt. Schwerpunkte der Verletzung der Religionsfreiheit sind vor allem afrikanische und asiatische Länder. Aber auch in anderen Teilen der Welt kann es durchaus zu einer Beschneidung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit kommen.

Im Wesentlichen gibt es drei Hauptursachen für die Einschränkung der Glaubensfreiheit:

In welchen Ländern wird die Religionsfreiheit verletzt?

Burkina Faso im Westen Afrikas ist aktuell besonders vom Terror islamistischer Gruppen betroffen. Geschätzt zwei Drittel des Landes sind in der Hand von Terroristen. Burkina Faso ist mehrheitlich muslimisch, aber ein Viertel der Einwohner sind Christen. Die Gewalt richtet sich besonders gegen Christen, aber auch gegen Muslime, die dem radikalen Weg der Terrorgruppen nicht folgen möchten. Vor allem im Norden des Landes ist die Gewalt verbreitet, insbesondere an der Grenze zu Mali und Niger. Der Einfluss islamistischer Terrorgruppen hat sich in den vergangenen Jahren im Westen Afrikas verstärkt. Immer mehr Menschen leiden darunter. Weitere Länder in Afrika, die vom islamistischen Terror betroffen sind Nigeria (vor allem im Zentrum und im Norden), Mosambik (besonders der Norden) und Somalia.

In einigen Teilen Indiens gibt es religiös-nationalistische Strömungen, die gegen religiöse Minderheiten vorgehen. Mit gut 75 Prozent ist der Hinduismus die vorherrschende Religion in Indien. Muslime machen etwa 15 Prozent aus, Christen zwischen drei und fünf Prozent. Die Religionsfreiheit ist in Indien institutionell gewährleistet. Dennoch gibt es Vorkommnisse, die die Religionsfreiheit in manchen Bundesstaaten einschränken. So gibt es in mehr als 10 Bundesstaaten ein Konversionsverbot; ein Wechsel vom Hinduismus in eine andere Religion ist also nicht möglich, während ein Wechsel zum Hinduismus immer möglich ist. Der Religionswechsel ist in der Charta der Menschenrechte festgeschrieben. Religiöse Minderheiten müssen manchmal auch mit Repressionen durch staatliche Institutionen rechnen, wie etwa Zugangsbeschränkungen oder Schließung von Schulen in kirchlicher Trägerschaft.

Beispiele von totalitären Staaten sind China und Nordkorea. Hier gibt es Einschränkungen, die von der Staatsführung entschieden worden sind. China hat sein „Sinisierungsprogramm“ weiter ausgebaut, das muslimische Uiguren und christliche Gemeinden der ideologischen Konformität unterwirft. So verlangen neue Vorschriften von 2024, dass sich alle religiösen Versammlungsorte ausdrücklich an sozialistischen Werten orientieren. Besonders besorgniserregend sind Gesetze, die den Religionsunterricht für Minderjährige verbieten und deren Teilnahme an Gottesdiensten einschränken. In Nordkorea ist jede Form von religiöser Äußerung weiterhin streng verboten. Es wird absolute Loyalität zur Kim-Dynastie verlangt. Personen, bei denen religiöse Schriften gefunden werden oder die an nicht genehmigten religiösen Aktivitäten teilnehmen, müssen mit schweren Strafen rechnen, wie Folter, lebenslange Haft oder Hinrichtung.

Bericht „Religionsfreiheit weltweit“ von KIRCHE IN NOT

Alle zwei Jahre gibt KIRCHE IN NOT die Studie „Religionsfreiheit weltweit“ heraus, zuletzt 2025. Darin werden alle Länder auf ihren Status der Religionsfreiheit untersucht. Dabei handelt es sich um die weltweit einzige Studie dieser Art, die nicht von einer staatlichen Stelle erstellt wird. Der Bericht „Religionsfreiheit weltweit“ wird zwar von einer katholischen Organisation veröffentlicht, aber er bezieht Menschen aller Glaubensrichtungen ein, deren Recht auf Religionsfreiheit missbraucht, verletzt oder eingeschränkt wird. KIRCHE IN NOT gibt den Bericht „Religionsfreiheit weltweit“ seit 1999 heraus.

Demnach ist in über 60 Ländern die Glaubensfreiheit eingeschränkt. Das sind etwa ein Drittel der untersuchten Staaten weltweit. In diesen Ländern leben mehr als 5,4 Milliarden Menschen. Damit sind rund zwei Drittel der Menschheit von Einschränkungen der Religionsfreiheit betroffen. Dort, wo es keine volle Religionsfreiheit gibt, sind häufig auch andere grundlegende Menschenrecht eingeschränkt.

In 24 Ländern gibt es schwerwiegende und systematische Verstöße gegen die Religionsfreiheit, Festnahmen, Unterdrückung und Verfolgung. Dazu zählen zum Beispiel die bevölkerungsreichen Länder China, Indien und Nigeria. In weiteren 38 Ländern erleben Gläubige religiöse Diskriminierung. In diese Kategorien fallen zum Beispiel Ägypten, Mexiko, Türkei und Vietnam. Dort werden Glaubensgemeinschaften systematisch an der freien Glaubensausübung gehindert.
Außerdem hat KIRCHE IN NOT 24 Länder in die Kategorie „Unter Beobachtung“ eingestuft, weil Anzeichen für eine Gefährdung der Religionsfreiheit festgestellt wurden.

Die größte Bedrohung stellt für die freie Religionsausübung der Autoritarismus da. Autoritäre Regime haben das religiöse Leben im Berichtszeitraum systematisch mit Rechtsvorschriften und bürokratischen Maßnahmen unterdrückt. Es gibt weitreichende Überwachungsmaßnahmen und restriktive Gesetze. Insgesamt 52 Länder fallen in diese Kategorie.

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