Länderbericht Madagaskar

Junge Schwester im Ausbildungszentrum.

Junge Schwester im Ausbildungszentrum.

Einwohner: 18,9 Millionen

Fläche: 587 041 qkm

Religion:
Christen: 49,5 Prozent (darunter 5,6 Millionen Katholiken)
Animisten: 48 Prozent
Muslime: 2 Prozent
Sonstige: 0,5 Prozent

Die Verfassung garantiert Religionsfreiheit. Nach der Wiederwahl von Präsident Ravalomanana Ende 2006 wurde am 4. April 2007 eine Verfassungsreform per Referendum angenommen. Neben anderen Änderungen wurde dabei auch die ausdrückliche Trennung von Staat und Kirche abgeschafft.

Dennoch bedeutete diese Änderung, wie Präsident Ravalomanana es ausdrückte, nicht die Absicht, den juristischen Schutz der Religionsfreiheit im Land zu verringern, sondern eher, den christlichen Prinzipien im täglichen Leben im Staat Gesetzeskraft zu verleihen.

Etwa die Hälfte der Bevölkerung ist christlich, verlässliche offizielle Daten gibt es dazu aber nicht. Die katholische Kirche hat die meisten Mitglieder, gefolgt von der “Reformierten Protestantischen Kirche Jesu Christi” (FJKM) und der lutherischen und anglikanischen Kirche.

Traditionelle Religionen

Ein signifikanter Teil der Bevölkerung praktiziert die einheimischen traditionellen Religionen. Präsident Ravalomanana ist auch Vizepräsident der FJKM, eine der vier wichtigsten christlichen Gemeinschaften. Dies führt zu der Unterstellung, die Interessen von Staat und Kirche seien nicht immer strikt getrennt.

Eine große Anzahl ausländischer Missionare arbeitet frei im Land. Verschiedene religiöse Organisationen, zum Teil mit Verbindungen ins Ausland, sind in den Bereichen Gesundheit, soziale Dienste, Entwicklungsprojekte, Schulen und höhere Bildung tätig.

Das Gesetz fordert von Religionsgemeinschaften, sich für den Rechtsstatus beim Innenministerium registrieren zu lassen, um Nachlässe und andere Zuwendungen annehmen zu können. Um sich registrieren zu lassen, muss eine Religionsgemeinschaft mindestens 100 Mitglieder und einen gewählten Verwaltungsrat haben. Dieser darf nicht mehr als neun Mitglieder haben, die alle Staatsbürger von Madagaskar sein müssen.

Ausweisung eines Missionars

Im Mai 2007 entschied der Innenminister, dass Pater Sylvain Urfer, ein französischer Priester, der 33 Jahre lang in Madagaskar gelebt hatte, ausgewiesen werden soll. Die madagassische Verwaltung entzog dem Priester die Aufenthaltserlaubnis und verbot ihm die Wiedereinreise. Die Regierung nannte keine offiziellen Gründe, als der Missionar ausgewiesen wurde trotz der Appelle der Katholischen Bischofskonferenz, der Organisation der offiziellen madagassischen Kirchen (FFKM, die Katholiken, Protestanten, Anglikaner und Lutheraner vertritt) und der Organisation “Beobachter des Öffentlichen Lebens” (Seafi), wo der Priester Mitglied war.

Die katholischen Bischöfe forderten von Präsident Ravalomanana eine Erklärung der Gründe für die Ausweisung. Sie reagierten auch auf Ravalomananas Erklärung vom 18. Mai. Der Präsident, der gerade von einem einwöchigen Besuch in der Volksrepublik China zurückgekehrt war, hatte gesagt, dass sich Missionare und Kirchenmänner ebenso wie Botschafter nicht in die internen Angelegenheiten des Landes, besonders in die politischen, einmischen sollten oder sie würden “nach Hause geschickt”.

Die Seafi verlangte öffentlich von der Regierung eine Erklärung und betonte dabei, dass Pater Urfer keine Rechtsmittel gegen seine Ausweisung hatte einlegen dürfen und erinnerte die Menschen auch daran, dass laut Einwanderungsgesetz die Ausweisung durch den Innenminister angewandt werden kann, “wenn die Anwesenheit des Ausländers im Land eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellt”.

(Quelle: Religionsfreiheit weltweit – Bericht 2008. Stand: 2008)

15.Jul 2009 11:53 · aktualisiert: 9.Feb 2010 11:35
KIN / S. Stein