Länderbericht Kuba
Einwohner:
11,2 Millionen
Fläche:
110 861 qkm (etwas größer als Bayern und Baden-Württemberg zusammen)
Religion:
Christen: 69,9 Prozent (darunter 6,7 Millionen Katholiken)
Animisten: 15,3 Prozent
Religionslose: 14,8 Prozent
Gesetzesänderungen
Abgesehen von einigen positiven Ansätzen ist es um die Religionsfreiheit in Kuba weiterhin schlecht bestellt. In dem überprüften Zeitraum gab es keine Änderungen der Gesetzeslage.
Die Religionsfreiheit wird vor allem durch Überwachung, Unterwanderung und Einschüchterung von Geistlichen, Ordensfrauen und Laien sowie durch den Missbrauch der Bürokratie eingeschränkt.
Wenn Kirchen und kirchliche Gruppen ausländische Gäste empfangen, religiöse Gegenstände importieren, sich an offiziellen Andachtsorten versammeln möchten und in manchen Fällen auch, wenn sie aus religiösen Gründen reisen möchten, verlangt die kubanische Regierung eine Anmeldung beim Justizministerium. Es gibt 50 eingetragene Religionsgemeinschaften und in den letzten Jahren hat die Regierung keine neuen religiösen Gruppen anerkannt. Viele der fünfzig anerkannten Gruppen gehören dem Kubanischen Kirchenrat (CIC) an, einer staatlich anerkannten Institution.
Wer nicht an den CIC angeschlossen ist oder der Regierung bekanntermaßen kritisch gegenübersteht, wird bespitzelt, eingeschüchtert oder verhaftet. Laut Christian Solidarity Worldwide wurden mehr als 30 Personen aus diesem Grund festgenommen. Pastor Robert Rodríguez, Vorsitzender der evangelischen Vereinigung Confraternidad de Ministros y Pastores Evangélicos, wurde verhaftet, weil er die staatliche Einmischung in den CIC beklagt hatte. Pastor Omar Gude Pérez wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt und sein Haus wurde beschlagnahmt. Vor seiner Festnahme wurden der Pastor und seine Familie durch Regierungsbeamte aufgefordert, jegliche kirchliche Aktivität einzustellen. Pastor Bernardo de Quesada Saloman und seine Frau Damaris Marín wurden ebenfalls festgenommen. Auch Anhänger der synkretistischen Santería wurden unter Druck gesetzt, dem Kulturverein Yoruba beizutreten.
Keine Einmischung seitens der Regierung ist andererseits bei nicht eingetragenen Religionsgemeinschaften festzustellen, wie den Baha’i, der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) und Juden.
Einschränkungen der Religionsfreiheit
Die Verfolgung ist nicht auf Geistliche beschränkt. Laut Bericht der US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit (USCIRF) drohen Regierungsbeamte auch Mitgliedern nicht-eingetragener Kirchen mit dem Verlust der Arbeit, wenn sie sich nicht von ihrer Religionsgemeinschaft trennen. Eine andere Form der Einschränkung der Religionsfreiheit sind die bürokratischen Hürden, wenn man Baugenehmigungen für neue Kirchen oder für die Erweiterung bestehender Kirchen erhalten will. Aus dieser Not entstanden sogenannte Hauskirchen, Wohnhäuser, in denen Gruppen Gottesdienste feiern. Seit September 2005 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Hauskirchen registrieren zu lassen und die Aktivitäten der Hausgemeinden zu melden. In den Hauskirchen dürfen pro Woche nur drei Versammlungen stattfinden, ausländische Staatsangehörige dürfen nur mit staatlicher Genehmigung daran teilnehmen und innerhalb von zwei Kilometern darf es nur eine Hauskirche derselben Glaubensgemeinschaft geben. Wenn irgendwelche Beschwerden wegen der Versammlungen dieser Hauskirchen eingereicht werden, können die Teilnehmer verhaftet werden. Seit 2005 wurden daher schon einige Hauskirchen geschlossen oder aufgelöst. Es gibt auch Berichte über Hausgemeinden, die hohe Strafen zahlen mussten.
Die Religionsfreiheit ist außerdem eingeschränkt durch die Verpflichtung, alle Publikationen beim Kultusministerium anzumelden. Die Bischofskonferenz hat die Anmeldung mit der Begründung verweigert, dass sie dadurch die freie Entscheidung über Inhalt und Format verlöre. Die Regierung verstärkte den Druck mit Verhören durch Staatsbeamte und mit Lieferblockaden, so dass einige Publikationen eingestellt werden mussten. Die Warenströme werden kontrolliert: Nur bestimmte Firmen mit einer besonderen Genehmigung dürfen Kirchen Computer, Fotokopierer und andere Geräte liefern und nur zu dem extrem hohen offiziellen Preis. Der Staat besitzt das Pressemonopol, und Religionsgemeinschaften haben nur eingeschränkten Zugang zum Internet.
Im November 2009 forderte Erzbischof Claudio María Celli, Präsident des Päpstlichen Rates für die Sozialen Kommunikationsmittel, bei seinem Besuch in Kuba die Regierung auf, der Kirche normalen und nicht nur sporadischen Zugang zu den Kommunikationsmitteln zu gewähren, damit sie ihre Arbeit tun könne.
Politische Gefangene haben keine Möglichkeit, ihren Glauben auszuüben und der Besuch eines Geistlichen ihres Glaubens wird ihnen häufig verwehrt. Ihre Bibeln und Rosenkränze werden beschlagnahmt, und sie dürfen nicht mit anderen Gefangenen an Gottesdiensten teilnehmen.
Es gibt berufliche Diskriminierungen von Anhängern bestimmter Religionen: Sie werden nicht eingestellt, nicht befördert oder erhalten keine Lohnerhöhung, und sie werden aufgefordert zu kündigen. Insbesondere sind sie von Tätigkeiten als Journalisten, Diplomaten, Polizeibeamte, Soldaten und Sicherheitskräfte ausgeschlossen. Es wurden auch Schüler von der Schule verwiesen, die zu den Zeugen Jehovas oder den Siebenten-Tags-Adventisten gehörten und sich geweigert hatten, an den patriotischen Pflichtveranstaltungen am Samstag teilzunehmen, die Fahne zu grüßen oder die Nationalhymne zu singen. Da private konfessionelle Schulen erboten sind, haben solche Schüler keine anderen Bildungsmöglichkeiten.
Im Januar 2010 wurde den „Damen in Weiß“, den Ehefrauen und Müttern von oppositionellen Aktivisten, Journalisten und Politikern, die während des Schwarzen Frühlings 2003 verhaftet worden waren, verboten, an einer Heiligen Messe teilzunehmen, an der auch Cristina Kirchner teilnahm.
Kleine Fortschritte
Es gab jedoch auch kleine Fortschritte im Hinblick auf die Katholische Kirche in Kuba. Beispielsweise besuchten drei Bischöfe und zwei Priester aus den Vereinigten Staaten im August 2009 Kuba, um den Kontakt zwischen den Bischofskonferenzen zu pflegen und nach den Wirbelstürmen Aufbauhilfe zu leisten.
Die Durchführung einer Spendenaktion für den Wiederaufbau des Wallfahrtsortes Unserer Lieben Frau von El Cobre, der Patronin Kubas, wurde genehmigt. Auf Kuba sind Spendenaktionen unüblich, vor allem wenn die Finanzmittel für kirchliche Gebäude gedacht sind.
Nach fünfzig Jahren wurde im September das Verbot aufgehoben, in kubanischen Gefängnissen die Heilige Messe zu feiern. Bislang durfte die Messe nur an besonderen Festen, wie zum Beispiel Ostern oder Weihnachten, gefeiert werden. Jetzt darf die Eucharistie regelmäßig jede Woche in allen kubanischen Gefängnissen gefeiert werden. Diese Erlaubnis kommt nicht nur den Katholiken zugute, sondern ermöglicht auch evangelische Gottesdienste.
2008 wurde beispielsweise an vielen Orten des Landes das Fest Unserer Lieben Frau von El Cobre begangen. Die Erzdiözese Santiago de Cuba erstellte für dieses Fest eigens eine Internetseite. Diese ist immer noch aktiv, und es werden dort päpstliche Dokumente und Geschichten zur Entstehung des Festes gesammelt. Das ist einerseits bedeutsam, weil der Zugang zum Internet auf Kuba stark eingeschränkt ist, und andererseits, weil die Feier des Festes zu Ehren der Muttergottes von El Cobre bis 1997 verboten war. Kirchliche Gruppen benötigen die Genehmigung der kommunistischen Partei, um Prozessionen und Veranstaltungen außerhalb kirchlicher Gebäude durchführen zu können. Die Erteilung dieser Genehmigung unterliegt keinem Gesetz, sondern dem Ermessen der jeweiligen Beamten. Zum zweiten Mal in Folge erhielt der Erzbischof von Havanna, Kardinal Jaime Ortega, die Genehmigung, an Heiligabend eine Weihnachtsansprache im staatlichen Fernsehen zu halten.
Am Stadtrand von Havanna wird trotz der Schwierigkeiten, eine Baugenehmigung für kirchliche Gebäude zu erhalten, ein neues Priesterseminar gebaut. Der Bau wird von KIRCHE IN NOT mitfinanziert. Es ist seit den letzten 50 Jahren das erste größere Bauprojekt der Katholischen Kirche.
Durch Vermittlung der Bischofskonferenz wurde ein Marsch der „Damen in Weiß“ im Mai 2010 genehmigt und verlief ohne Zwischenfälle oder Festnahmen.
Im Hinblick auf diese Fortschritte brachte Papst Benedikt XVI. im Dezember seine Hoffnung zum Ausdruck, dass diese konkreten Zeichen der Bereitschaft zur Religionsfreiheit weiter zunehmen werden.
Quellen: AFP, KIRCHE IN NOT Spanien, Christian Solidarity Worldwide, USCIRF, www.virgendelacaridaddelcobre.org, Zenit
(Quelle: Christen in großer Bedrängnis. Diskriminierung und Unterdrückung – Dokumentation 2010, Stand: 2010)
Aktuell:
Das Regime erlaubt größere Pilgeraktionen zum 400-jährigen Jubiläum der Auffindung der Statue Unserer Lieben Frau von Cobre. Die Kirche auf Kuba wird bis September 2012 dieses Ereignis in vielfacher Form feiern. KIRCHE IN NOT unterstützt in Camagüey den Druck von Plakaten, Flyern, Gebetstexten (4.500 Euro). Kuba dürstet nach geistlicher Orientierung, die Wallfahrten zur Gottesmutter bieten sie.



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