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Christenverfolgung in Pakistan

Christenverfolgung in Pakistan

Islam ist Staatsreligion

Pakistan (in der Sprache Urdu bedeutet dies „Land der Reinen“) 1947 nach der Trennung von Britisch-Indien gegründet wurde, sollte es ein Staat auf säkularer Grundlage sein. Nach Ansicht des Gründervaters Muhammad Ali Jinnah sollte die neue Nation auf dem Indischen Subkontinent ein „Land für Muslime“, nicht aber ein „muslimisches Land“ sein, das von der Scharia regiert wird. Dies wollte Jinnah auch in der Nationalflagge zum Ausdruck bringen: In der grünen Landesflagge (Farbe des Islams) mit weißem Halbmond und Stern gibt es am linken Rand einen senkrechten weißen Balken, der für die nichtmuslimischen Minderheiten steht.

Von den rund 190 Millionen Einwohnern Pakistans gehören etwa 95 Prozent zur muslimischen Gemeinschaft. Rund 75 Prozent der Muslime sind Sunniten und etwa 25 Prozent sind Schiiten. Etwa zwei bis vier Millionen Einwohner Pakistans gehören zur Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya. Sie verstehen sich selbst als Muslime, werden aber vom Staat nicht als solche anerkannt. Denn nach sunnitischer Mehrheitsmeinung gilt die Ahmadiyya- Lehre als häretisch und wird deshalb abgelehnt und bekämpft. Zu den rund fünf Prozent Nichtmuslimen in Pakistan zählen vor allem Christen, Hindus, Zoroastrier, Bahai, Sikhs und Buddhisten.

Der Trend zur stärkeren Islamisierung entwickelte sich erst in späteren Jahren, vor allem unter der diktatorischen Herrschaft von General Zia ul-Haq, der von 1977 bis 1988 regierte. Die negativen Folgen dieses Prozesses sind heute deutlich zu erkennen. Das Rechtswesen in Pakistan beruht auf dem English Common Law, doch wird es stark von der Scharia beeinflusst, die in einigen Gebieten ungehindert zur Anwendung kommt. Die Verfassung garantiert volle Religionsfreiheit, wie in der Präambel und in den Artikeln 20, 21 und 22 zu lesen ist. Gleichwohl behandelt die verfassungsrechtliche, rechtliche und politische Struktur Pakistans die religiösen Minderheiten im Allgemeinen nicht als gleichberechtigte Bürger. Um nur einige Beispiele aus der Verfassung zu nennen: Der Islam ist Staatsreligion (Artikel 2); das Staatsoberhaupt muss ein Muslim sein (Artikel 41.2); der Premierminister muss ein Muslim sein (Artikel 91.3); dem Bundes-Schariagericht steht es zu, jedes Gesetz für ungültig zu erklären, das gegen die Prinzipien des Islams ist; es kann außerdem Gesetzesänderungen vorschlagen (Artikel 203E).

Einwohner

193 Millionen

Religionszugehörigkeit

96 % Muslime
2 % Christen
2 % Sonstige
Detaillierte Informationen zur Christenverfolgung in Pakistan und der aktuellen Situation im Land finden Sie in unserem Länderbericht „Christenverfolgung in Pakistan“ und dem Gesamtbericht „Christen in großer Bedrängnis“.

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