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KIRCHE IN NOT an Bundeskanzler Merz: Bei Abkommen mit Indien Menschenrechte wahren

KIRCHE IN NOT an Bundeskanzler Merz: Bei Abkommen mit Indien Menschenrechte wahren

14.01.2026 aktuelles
KIRCHE IN NOT erinnert den deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz daran, die geplanten Kooperationsabkommen mit Indien mit der Forderung nach der Einhaltung grundlegender Menschenrechte zu verknüpfen.

 

„In Indien ist mit der BJP eine nationalistische Hindu-Partei an der Macht, die erhebliche Einschränkungen der Religionsfreiheit im Land durchgesetzt hat“, sagte der Geschäftsführer von KIRCHE IN NOT Deutschland, Florian Ripka, anlässlich des jüngsten Besuchs von Bundeskanzler Merz in Indien.

„So gelten in zwölf indischen Bundesstaaten ‚Anti-Konversionsgesetze‘, die eine freie Religionswahl de facto unmöglich machen.“ Zudem würde das „Gesetz zur Regulierung ausländischer Zuwendungen“ dazu missbraucht, die Zulassung nicht hinduistischer religiöser Nichtregierungsorganisationen zu unterbinden.

Florian Ripka (Foto: Blende 11)
„Indien ist ein Beispiel für die ‚hybride Verfolgung‘ Andersgläubiger durch staatliche Repressionen und die faktische Tolerierung gewalttätiger Mobs“, betonte Ripka. Da die Wahrung grundlegender Menschenrechte oberster Anspruch der deutschen Bundesregierung sei, müsse dieser Anspruch auch bei der geplanten vertieften Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Indien gewahrt bleiben.

 

KIRCHE IN NOT ist ein weltweites päpstliches Hilfswerk, das jährlich über 5000 Hilfsprojekte in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa umsetzt. Alle zwei Jahre gibt es einen umfassenden Bericht über die Lage der Religionsfreiheit weltweit heraus.

Der aktuelle Bericht von 2025 stuft Indien als Land ein, in dem teilweise religiöse Verfolgung herrscht. Die Ergebnisse des Berichts „Religionsfreiheit weltweit“ 2025 sind online unter www.religionsfreiheit-weltweit.de offen zugänglich.

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