Der Primat des Bischofs von Rom über die gesamte Kirche wurde auf dem 1. Vatikanischen Konzil (1869/70) als wesentliche und unaufgebbare Einrichtung der Kirche definiert. Nach römisch-katholischer Lehre gehört zum Papstprimat die höchste Rechtsgewalt und höchste Lehrgewalt in der Kirche.
Dieses Faltblatt erläutert die biblischen Grundlagen des Papsttums und zeichnet die Entwicklung der Vorrangstellung des Bischofs von Rom in den ersten Jahrhunderten der frühen Kirche nach. Es macht deutlich, dass die Primatsausübung des Petrus und seiner Nachfolger schon sehr früh belegbar ist.
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