Länderbericht Litauen
Einwohner: 3,5 Millionen
Fläche: 65 200 qkm (etwas kleiner als Bayern)
Religion:
Christen: 87,6 Prozent (darunter 2,76 Millionen Katholiken)
Religionslose: 12 Prozent
Sonstige: 0,4 Prozent
Die 1992 verabschiedete Verfassung der Republik Litauen garantiert in Artikel 26 sehr detailliert die vollständige Religionsfreiheit und geht so weit, dass sie Eltern und Erziehungsberechtigten das verfassungsmäßige Recht zuspricht, sich um die religiöse Erziehung ihrer Kinder nach eigenem Dafürhalten zu kümmern.
Artikel 43 erkennt die “in Litauen traditionellen Kirchen und religiösen Organisationen” an und spricht ihnen “den Stand einer juristischen Person” zu. Diese können für ihre Aktivitäten öffentliche Gelder erhalten und dürfen frei lehren und eigene Schulen gründen. Derselbe Artikel legt fest: “Eine Staatsreligion gibt es nicht.”
“Traditionelle litauische Religionen”
Zum Zweck der Anwendung verfassungsmäßiger Prinzipien gelten solche Kirchen und religiösen Gruppierungen als “traditionelle litauische Religionen”, die seit mindestens dreihundert Jahren in Litauen existieren. Auch die Religionsausübung ist per Gesetz gegen sämtliche Formen der Diskriminierung, gegen religiöse Hetze und gegen Einmischung in religiöse Zeremonien geschützt. Sämtliche Formen von Glaubensdiskriminierung stehen unter Strafe.
Im Jahr 2006 stellte die Regierungskommission zur Koordinierung der Untersuchung religiöser Gruppen (besser als das “Anti-Sekten-Komitee” bekannt) ihre Arbeit ein; die Begründung lautete, eine besondere Gesetzgebung sei selbst im Hinblick auf magische Zirkel und Heilergruppen nicht notwendig, da die bestehenden Gesetze für diese Aufgaben vollkommen ausreichten.
(Quelle: Religionsfreiheit weltweit – Bericht 2008. Stand: 2008)



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