Länderbericht Tschechische Republik

Kirche in Tschechien.

Kirche in Tschechien.

Einwohner: 10,3 Millionen

Fläche: 78 866 qkm (etwas größer als Bayern)

Religion:
Christen: 63 Prozent
Religionslose: 36,9 Prozent
Sonstige: 0,1 Prozent

Das Recht auf Religionsfreiheit ist in der Verfassung von 1992 festgeschrieben, die in Artikel 3 auch die Charta der grundlegenden Rechte und Freiheiten enthält, die ebenfalls im Jahr 1992 durch die Föderalversammlung verabschiedet worden war. Alle religiöse Gruppen müssen sich beim Kulturministerium registrieren lassen, unter anderem auch, um staatliche Subventionen zu bekommen.

Im April 2007 legte die muslimische Gemeinschaft dem Kulturministerium eine Reihe von Forderungen vor: Erlaubnis, den Islam in staatlichen Schulen zu unterrichten, eigene Privatschulen zu gründen, islamische Trauungen zu vollziehen und Personen für die Militär- und Gefängnisseelsorge zu benennen.

Rückgabe von Prager Burg und Veitsdom

Im Februar 2007 wies der tschechische Oberste Gerichtshof eine frühere Entscheidung des höchsten Gerichts in Prag vom September 2006 zurück. Dieses hatte angeordnet, dass die Prager Burg und der Veitsdom, die vom kommunistischen Regime enteignet worden waren, der katholischen Kirche zurückgegeben werden sollten.

Am 9. März 2007 kam Radio Vatikan auf den Punkt: Wie der Erzbischof von Prag, Kardinal Miloslav Vlk betont hatte, waren die Argumente, die diese Entscheidung untermauert hatten, nicht in erster Linie juristischer, sondern eher politischer Natur. Daher werde die Kirche es sich nicht nehmen lassen, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen.

In einer Sendung vom 4. April 2007 kündigte das Journal von Radio Vatikan eine provisorische Verständigung zur Frage des Eigentums an der Kathedrale  an: Das Präsidialbüro hatte in entschieden, dass “die Verwaltung der Kathedrale fortan durch das Domkapitel gemeinsam mit der Verwaltung der Prager Burg abgesichert werden soll”.

Am 31. Januar 2007 sendete dieselbe Quelle die Antwort der tschechischen Bischöfe auf die Anschuldigungen gegen eine Reihe von tschechischen Priestern, sie hätten mit dem kommunistischen Regime kollaboriert. In einer Note stellten die Bischöfe fest, dass “die Kirche vor allem das Opfer war und verfolgt wurde”.

Lange juritische Prozeduren

Weiterhin betonen sie in dem Dokument, dass die Kirche eine der ersten Institutionen gewesen sei, die dieses Thema aufgegriffen hätten und dabei
einige wichtige Protagonisten zum Rücktritt verpflichtet hätte.

Am 4. November 2007 berichtete der Osservatore Romano, dass es im Dialog zwischen Staat und katholischer Kirche Fortschritte in Bezug auf die vom kommunistischen Regime enteigneten kirchlichen Besitztümer gegeben habe. Die tschechische Bischofskonferenz verhandelt über eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet drei Milliarden Euro, die in Raten über etwa siebzig Jahre verteilt gezahlt werden soll.

Am 15. November 2007 berichtete das Radiogiornale von Radio Vatikan, dass der tschechische Verfassungsgerichtshof einen Vorschlag zur Verbesserung des Gesetzes 495/2005 zurückgewiesen habe, welches Kirchen und Religionsgemeinschaften Einschränkungen bei der Gründung von Wohlfahrtsorganisationen oder Schulen auf ihrem Grund und Boden auferlegt.

All diese Institutionen müssen daher immer noch lange und komplizierte juristische Prozeduren durchlaufen. Nach Meinung der Bischöfe ist dies eine ernste Ungerechtigkeit und sie sind daher bereit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

(Quelle: Religionsfreiheit weltweit – Bericht 2008. Stand: 2008)

9.Sep 2009 14:51 · aktualisiert: 9.Feb 2010 12:28
KIN / S. Stein